Mitgliedschaft Berner Kantonalgesangverband BKGV
RECHTE
- Teilnahme am Kursangebot zu Vorteilspreisen
- SUISA Abrechnung mittels jährlicher im Jahresbeitrag inbegriffener Pauschalzahlung
- Nutzung des Netzwerks
- Zustellung 2x pro Jahr der BKGV-News
- Stimmrecht an Delegiertenversammlung (alle 2 Jahre)
- Teilnahme an Anlässen des Verbandes
- Teilnahme an Anlässen der Schweizerischen Chorvereinigung
PFLICHTEN
- Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags von 19.30 Franken pro Singende Person (Stand 2023) (8 Franken BKGV, 7 Franken SCV, 4.30 Franken SUISA)
- Meldung jährlich aller öffentlich gesungenen Lieder auf der SUISA-Plattform bis 31. Dezember
- Meldung jährlich der aktiv Singenden anfangs Jahr, spätestens per 30. Juni
- Meldung der Mutationen beim Vorstand und dem Dirigat (an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
- Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Mitgliederbeiträge werden keine zurückerstattet
Belp, 31. Mai 2023
ANTRAG_MITGLIEDSCHAFT_BERNER_KANTONALGESANGVERBAND_Formular.pdf