Mitgliedschaft Berner Kantonalgesangverband BKGV

RECHTE

  • Teilnahme am Kursangebot zu Vorteilspreisen
  • SUISA Abrechnung mittels jährlicher im Jahresbeitrag inbegriffener Pauschalzahlung
  • Nutzung des Netzwerks
  • Zustellung 2x pro Jahr der BKGV-News
  • Stimmrecht an Delegiertenversammlung (alle 2 Jahre)
  • Teilnahme an Anlässen des Verbandes
  • Teilnahme an Anlässen der Schweizerischen Chorvereinigung

 

PFLICHTEN

  • Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags von 19.30 Franken pro Singende Person (Stand 2023) (8 Franken BKGV, 7 Franken SCV, 4.30 Franken SUISA)
  • Meldung jährlich aller öffentlich gesungenen Lieder auf der SUISA-Plattform bis 31. Dezember
  • Meldung jährlich der aktiv Singenden anfangs Jahr, spätestens per 30. Juni
  • Meldung der Mutationen beim Vorstand und dem Dirigat (an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
  • Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Mitgliederbeiträge werden keine zurückerstattet

Belp, 31. Mai 2023

 

pdfANTRAG_MITGLIEDSCHAFT_BERNER_KANTONALGESANGVERBAND_Formular.pdf

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